Wenn Sie eine Ersatzmaschine besitzen, die für den erforderlichen Auftrag geeignet ist, stellt dies die schnellste und einfachste Option dar. Jedoch ist eine Ersatzmaschine in den wenigsten Fällen in einem Unternehmen vorhanden, was auch wirtschaftlich selten Sinn macht. Stellen Sie sich daher nun zunächst folgende Fragen:
Eine Reaktionszeit Ihres Servicepartners innerhalb von 24 Stunden, lässt sich ohne spezielle Verträge nicht automatisch voraussetzen. Prüfen Sie daher Ihren Vertrag und die getroffenen Konditionen schon jetzt. Bietet Ihnen Ihr Servicepartner die passenden Möglichkeiten an, nehmen Sie schnellstmöglich mit diesem Kontakt auf, damit dieser den Schaden prüfen kann. Nach der Schadensfeststellung benötigt man jedoch in der Regel immer auch ein oder mehrere passende Ersatzteile. Selbst wenn dieses vorrätig ist, muss mindestens die Zeit des Nachtversands in Anspruch genommen werden. Ist dies jedoch zeitlich auch nicht ausreichend stellt sich die folgende Frage.
Auch hier sollten Sie den Vertrag vorher auf Vereinbarungen prüfen. Die Lieferung einer Überbrückungsmaschine kann mit dem Lieferanten vereinbart werden. Ist dies jedoch nicht der Fall, haben Sie keinen direkten Anspruch.
Wenn Sie dem plötzlichen Ausfall Ihrer Reinigungsmaschine vorbeugen möchten, dann ist die einfachste und einzige Lösung, der Maschine regelmäßig die entsprechende Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Stichworte sind hier Maschinenpflege und Wartung. Nur so lassen sich Verschleiß und mögliche Defekte rechtzeitig erkennen und beheben.
So wäre es also sinnvoll, direkt eine vorbeugende Wartung bei Ihrem Servicepartner zu beauftragen, wenn die Maschine nicht ohnehin einem Wartungsvertrag unterliegt.
Auch eigene Mitarbeiter können regelmäßig die Funktionsbereitschaft der Maschine überprüfen und nach dem hinterlegten Wartungsplan die relevanten Baugruppen kontrollieren.
Absolute Sicherheit bieten sogenannte Full-Service-Verträge. Hierbei kann der Lieferant die Einsatzbereitschaft der Maschine garantieren. Man kann in solche Verträge Paragraphen einfügen, die die Reaktionszeit der Servicetechniker und der Ersatzteilversorgung im Schadensfall garantieren. Ergänzend als Absicherung dazu kann man den Lieferanten verpflichten, eine Überbrückungsmaschine zu liefern, wenn der Schaden in der festgelegten Frist nicht repariert werden kann. Da der Lieferant in diesen Verträgen einiges an Ressourcen für den Fall der Fälle vorhalten muss, sind diese Verträge nicht für kleines Geld zu haben. Anbieter, die diese dennoch niedrigpreisig anbieten, spielen da gerne mit dem Feuer, indem sie nichts vorhalten und auf einen guten Ausgang hoffen.
Die günstigste Lösung wird immer sein, mit eigens geschultem Personal die Einsatzbereitschaft einer Maschine zu überwachen und ihr die im Wartungsplan beschriebene Pflege zukommen zu lassen. Wenn sich dann Störungen ankündigen, haben Sie ausreichend Zeit zu reagieren.
Wenn die internen Ressourcen nicht vorhanden sind, kann das Thema wie beschrieben outgesourced werden.
Generell haben Sie neben dem Kauf einer Maschine immer auch die Option Maschinen zu mieten. Dies könnte Ihnen in solchen Fällen durchaus Zeit und Kosten sparen. Sie mieten die Maschine dann, wenn Sie sie brauchen und nur so lange wie nötig. Sie haben keinerlei Wartungsaufwand und -kosten. Die Maschine wird direkt zu Ihrem Einsatzort geliefert und auch dort wieder abgeholt. Erfahren Sie mehr über die Mietlösungen von remaconcept.
Ein Ausfall Ihrer Reinigungsmaschine lässt sich nur durch regelmäßige Maschinepflege und Wartung vorbeugen. Dennoch ist nie gänzlich auszuschließen, dass es doch einmal zu einem unvorhergesehenen und plötzlichen Maschinenausfall kommt. Dann sollten Sie vorbereitet sein, indem Sie genau wissen, wie die vertragliche Vereinbarung zu Ihrem Servicepartner besteht. Ist darin die Einsatzbereitschaft der Maschine garantiert? Haben Sie Anspruch auf eine Überbrückungsmaschine? Und wie ist die Reaktionszeit definiert?